Liebe Sportfreunde,
langsam aber sicher darf der Sport wieder starten. Wie fast schon gewohnt müssen wir jedoch zahlreiche Auflagen erfüllen. Das Betragsbild zeigt eine Grafik des DOSB, wie die die Schrittweise Öffnung des Sports erfolgen soll. Zudem hat das Land folgende Grundsätze zum Breitensport herausgegeben. Diese sind:
Der Landessportverband bittet daher seine Vereine und Verbände, die entsprechenden Regelungen mit Vorsicht und Augenmaß umzusetzen.
Für den Sport in Schleswig-Holstein gilt nun:
- Sportausübung ist allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person möglich.
- Außerhalb geschlossener Räume kann in Gruppen mit bis zu 10 Personen kontaktfreier Sport betrieben werden.
- Draußen können bis zu 20 Kinder (bis 14 Jahre) kontaktfrei unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters und mit Kontaktdatenerhebung in festen Gruppen Sport treiben.
- In großen Räumen bzw. Hallen können auch mehr Personen Sport treiben (mindestens 80 Quadratmeter Fläche pro Person).
- Innerhalb geschlossener Räume undbeim Kindersport müssen Hygienekonzepte vorliegen und Kontaktdaten erhoben werden.
Nicht vergessen: Für die Ausübung des kontaktfreien Sports muss ein spezifisches Konzept vorliegen. Zudem müssen Teilnehmerlisten erstellt werden.
!!!Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gelten die oben geschilderten Konstellationen für jeden einzelnen Raum. Damit ist klargestellt, dass innerhalb eines Raumes nicht mehr als die in Nr. 1 genannten Personen nebeneinander Sport treiben dürfen. Hinsichtlich der Feststellung der einzelnen Räume sind grundsätzlich die der baurechtlichen Nutzungsgenehmigung zugrundeliegenden Pläne maßgebend. Nicht ausreichend sind hingegen bloße Stellwände, die einen Raum aufteilen!!!