Funktionstraining – Ihr Weg zu mehr Beweglichkeit
Ein Angebot des Osteoporose Verbandes Schleswig-Holstein
Funktionstraining ist ein von den gesetzlichen Krankenkassen unterstütztes, ärztlich verordnetes Bewegungstraining in der Gruppe, das speziell auf chronische Erkrankungen des Bewegungsapparates ausgerichtet ist. Ziel ist es, Beweglichkeit und Muskelkraft zu verbessern bzw. zu erhalten, Schmerzen zu lindern und Stürzen vorzubeugen.
Die Teilnehmerzahl pro Gruppe ist auf max. 15 Personen festgelegt und die Dauer einer Übungsveranstaltung auf 30 Min. begrenzt. Eine Verordnung für Funktionstraining umfasst in der Regel 12 Monate. Bei schweren Beeinträchtigungen durch chronische Erkrankungen kann der Zeitraum auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Die genaue Dauer hängt von der jeweiligen Krankheit ab und wird vom Arzt auf dem Verordnungsformular (Muster 56) festgelegt.
Funktionstraining ist, in unserem Verein zurzeit nur als Trockengymnastik möglich.
Die Hauptindikationen sind orthopädisch/rheumatisch
Beispiele für Krankheiten, bei denen Funktionstraining verschrieben wird:
Entzündlich-rheumatische Erkrankungen:
- Rheumatoide Arthritis
- Psoriasis-Arthritis
- Morbus Bechterew (Spondylitis ankylosans)
- Gichtarthritis
Degenerative und muskuloskelettale Erkrankungen:
- Arthrose / Polyarthrose
- Osteoporose
- Chronische nichtspezifische Rückenschmerzen
- Wirbelsäulenerkrankungen
Chronische Schmerzzustände:
- Fibromyalgie
- Schmerzen an Muskulatur, Sehnen und Faszien
Ihr Weg zu uns:
- Ärztliche Verordnung und Kostenübernahme
Die Teilnahme erfolgt auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Formular Nr. 56 „Rehabilitationssport/Funktionstraining“). Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei genehmigter Verordnung im Regelfall die Kosten des Funktionstrainings für einen begrenzten Zeitraum.
- Ablauf der Anmeldung
Lassen Sie sich von Ihrer behandelnden Ärztin / Ihrem behandelnden Arzt bei medizinischer Notwendigkeit das Formular 56 für Funktionstraining ausstellen.
Reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein.
Melden Sie sich mit der genehmigten Verordnung zu unserer Funktionstrainingsgruppe an.
- Mitgliedschaft im Osteoporose Verband- SH
Warum ist die Mitgliedschaft notwendig?
Die Mitgliedschaft im Osteoporose Verband Schleswig-Holstein e. V. gewährleistet, dass:
- Sie über den Verband versichert sind (Unfall- und Haftpflichtversicherung während des Trainings),
- die Qualitätsanforderungen der Krankenkassen eingehalten werden,
- das Training nur durch anerkannte und geschulte Therapeutinnen und Therapeuten erfolgt,
- die organisatorische und rechtliche Abwicklung des Funktionstrainings abgesichert ist.
Die Mitgliedschaft dient somit nicht wirtschaftlichen Zwecken, sondern ist eine organisatorisch notwendige Voraussetzung.
Der Jahresbeitrag beträgt 35,-€
Die Anmeldung im OSV-SH erfolgt über uns.
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen besprechen wir Ihre Gruppenzuordnung und Starttermine.
Funktionstraining über die Vereinsmitgliedschaft
Auch ohne Verordnung ist es möglich am Funktionstraining teilzunehmen.
Über die Vereinsmitgliedschaft + Zusatzbeitrag Funktionstraining.
Sprechen Sie uns gerne an. Wir finden das richtige für Sie.
Trainingszeiten
Mo. 17:45 – 18:15 Uhr
Mittwoch 8:45 – 9:15 Uhr


