Rehasport
Wir bieten Euch Rehabilitationssport in den Bereichen Innere Medizin Schwerpunkt Lungensport, Wassergymnastik und Orthopädie.
In den Sportgruppen findest Du Menschen, die ähnlich wie Du von einer Einschränkung betroffen sind. Neben dem gemeinsamen Sporttreiben ist auch der Austausch mit Gleichgesinnten ein wichtiges Element des Rehasports.
Es sind max. 15 Teilnehmer in der Gruppe
• Die Verordnung, vom Arzt muss vor der Teilnahme von der Krankenkasse genehmigt werden
• Keine Vereinszugehörigkeit nötig
• Die Dauer einer Übungsveranstaltung beträgt 45 Minuten in der Wassergymnastik, Orthopädie und 60 Minuten im Lungensport
Der Lungensport umfasst die gesamte Bewegungstherapie bei Teilnehmenden mit
Lungen- oder Atemwegserkrankungen z.B. COPD. Ziel der Übungen ist es, die Atmung zu vertiefen sowie die Muskulatur des Brustkorbs zu mobilisieren, um durch eine verbesserte Grundkondition den Alltag besser bewältigen zu können.
Im Mittelpunkt der Orthopädie stehen dosierte Kräftigungsübungen, funktionelle
Gymnastik, die Verbesserung von Flexibilität und Beweglichkeit, Koordinationsübungen und verschiedene Entspannungstechniken. Die Teilnehmer lernen ihren Körper neu wahrzunehmen, Schonhaltungen zu vermeiden und Gelenkbeschwerden sowie Rückenschmerzen vorzubeugen. z.B. nach einem Bandscheibenvorfall, Osteoporose, Arthrose oder Morbus Bechterew kommt Rehasport in Betracht.
Die Wassergymnastik findet in geringer Wassertiefe statt und kann daher auch von unsicheren Schwimmern in Anspruch genommen werden. Der Wasserwiderstand sorgt bei den Übungen für einen natürlichen Widerstand und bietet somit ein hervorragendes Training, welches das Herz-Kreislaufsystem sowie die Muskulatur kräftigt und zu einem besseren Stoffwechsel führt.
Wie und Wo bekomme ich eine Rehasport Verordnung?
In der Regel gibt es 50 Übungseinheiten in 18 Monaten und jeder Arzt der eine Kassenzulassung hat, kann (theoretisch) ein Rehasport Rezept ausstellen. Klassisch sind z.B. Sportärzte oder Hausärzte gute Anlaufstellen für potentielle Reha Sportler. Die Verordnung (Antrag auf Kostenübernahme) reicht man bei der zuständigen Krankenkasse ein. Diese bewilligt das Formular 56 und übernimmt dabei alle entstehenden Kurskosten zu 100%.